Eine qualifizierte Ernährungsberatung durch zertifizierte Fachkräfte – wie Diätassistent*innen, Ökotropholog*innen oder Ernährungswissenschaftler*innen – kann in vielen Fällen von den Krankenkassen finanziell unterstützt werden. Dabei wird zwischen präventiver Beratung und therapeutischer Beratung unterschieden.
Präventive Ernährungsberatung
Im Bereich der Gesundheitsvorsorge fördern Krankenkassen Gruppen- und Einzelkurse, die dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Dieses Angebot richtet sich an alle, die ihre Ernährung optimieren möchten, bevor eine Erkrankung vorliegt.
Für anerkannte Präventionskurse übernehmen die Krankenkassen in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr einen Zuschuss. Je nach Krankenkasse variiert die Höhe – von mindestens 75 € bis hin zur kompletten Kostenübernahme.
Therapeutische Ernährungsberatung
Liegt bereits eine Erkrankung vor, beteiligen sich die Krankenkassen auch an der individuellen Ernährungsberatung. Damit erhalten Betroffene die Möglichkeit, ihre Ernährung gezielt an ihre Diagnose anzupassen und so ihre Gesundheit zu fördern.
So funktioniert die Bezuschussung
Damit die Krankenkasse die Kosten für deine Ernährungsberatung übernimmt, sind folgende Schritte notwendig:
- Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt ausfüllen lassen (siehe PDF).
- Kontakt zur Ernährungsberatung aufnehmen.
- Bescheinigung, Kostenvoranschlag und Berufszertifikat an deine Krankenkasse senden.
- Auf den Kostenerstattungsbescheid warten.
- Die Rechnung begleichen (Rechnung wird direkt an dich gestellt).
- Rechnung und Zahlungsbeleg bei der Krankenkasse einreichen und die Rückerstattung erhalten.
Info für Privatversicherte: Auch hier kann die Krankenkasse die Kosten erstatten. Informiere dich vorab, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
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